Förderprogramm des Bundes für natürlichen Klimaschutz in ländlichen Räumen

Ländlicher Raum

Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ein Förderprogramm für natürlichen Klimaschutz in ländlichen Räumen gestartet.

Gefördert werden Maßnahmen auf öffentlichen Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dafür stehen in den kommenden Jahren bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Landkreise sind antragsberechtigt.

Die Fördermaßnahmen werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. In der ersten Stufe können interessierte Kommunen im Zeitraum 1. August bis zum 30. September 2023 eine Projektskizze einreichen. Sofern die Projektskizze die Anforderungen erfüllt, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur formellen Antragstellung. Die formelle Antragsphase beginnt voraussichtlich im November 2023, sodass Anfang 2024 die ersten Fördermaßnahmen bewilligt werden können. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter www.z-u-g.org/ank-lk.

Zum Hintergrund:

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz will die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels leisten. Natürliche Lebensräume wie Moore, Wälder, Wildnis, Auen, Meere und Küsten sollen besser geschützt und widerstandsfähiger werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen. Das Aktionsprogramm enthält insgesamt 69 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern. Für die Finanzierung stehen bis zum Jahr 2026 insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung.

26.07.2023